Recht

Tierhalterhaftung (§ 833 BGB)

Definition

Die Tierhalterhaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung: Als Hundehalter haftest du für alle Schäden, die dein Hund verursacht – auch wenn du nichts dafür kannst. Deshalb ist die Hundehaftpflicht so wichtig.

Paragraph 833 BGB regelt die Tierhalterhaftung in Deutschland. Als Halter eines Hundes haftest du für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dein Tier verursacht. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig – auch wenn du alles richtig gemacht hast, haftest du. Beispiel: Dein Hund erschreckt einen Radfahrer, der stürzt und sich verletzt. Du haftest für Arztkosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Ohne Haftpflicht mit deinem gesamten Vermögen.

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Haeufig gestellte Fragen

Du haftest für Schäden deines Hundes, auch wenn du nichts falsch gemacht hast. Die reine Tatsache, dass dein Hund den Schaden verursacht hat, reicht.

Ja. Die Tierhalterhaftung gilt unabhängig davon, ob der Hund angeleint war oder nicht.

Mit einer Hundehaftpflichtversicherung ab 4,90 Euro/Monat. Deckungssumme bis 20 Mio. Euro.

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