Versicherung

Wartezeit

Definition

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Versicherungsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie beträgt für Krankheiten in der Regel 30 Tage, für Operationen 3 Monate. Unfälle sind ab dem ersten Tag versichert.

Die Wartezeit schützt die Versicherung vor Missbrauch: Ohne Wartezeit könnten Halter erst bei akuter Erkrankung eine Versicherung abschliessen. Deshalb gilt: Je früher man versichert, desto besser. Bei Pfotenschutz beträgt die Wartezeit 30 Tage für Krankheiten und 3 Monate für geplante OPs. Unfälle (Autounfall, Bisswunde, Sturz) sind ab Vertragsbeginn versichert.

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Haeufig gestellte Fragen

30 Tage für Krankheiten, 3 Monate für OPs. Unfälle sind ab Tag 1 versichert.

Erkrankungen, die in der Wartezeit auftreten, gelten als Vorerkrankungen und sind nicht versichert.

Für Unfälle ja (sofortiger Schutz). Für Krankheiten und OPs gibt es immer eine Wartezeit.

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